Rauchmelder
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen durch Brände, die meisten davon in der eigenen Wohnung. Etwa zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Häufig ist nicht Fahrlässigkeit die Brandursache, sondern ein technischer Defekt. Besonders in der Nacht kann das zur tödlichen Gefahr werden, denn der Mensch riecht im Schlaf nichts und nimmt dadurch den Brandgeruch nicht wahr. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits wenige Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. In einem solchen Fall kann ein Rauchmelder zum Lebensretter werden. Er gibt bei Brandrauch einen lauten Alarmton von sich und warnt Sie somit auch im Schlaf rechtzeitig.
Abbildung: Anteil Brandtote nach Tageszeit
Seit dem 12. Juli 2012 müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Die Rauchmelderpflicht gilt auch in den meisten anderen deutschen Bundesländern.
Sind keine Rauchmelder installiert kann die Versicherungsleistung gekürzt werden oder sogar komplett entfallen.
Wer ist zuständig?
In Rheinland-Pfalz ist der Haus- oder Wohnungseigentümer sowohl für den Einbau als auch für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich.
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Laut § 44, Abs. 8 der Landesbauordnung muss mindestens je ein Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, installiert sein.
Rauchmelder sind an der Decke in der Raummitte zu montieren, mindestens jedoch 50 cm von Wänden und Einrichtungsgegenständen entfernt.
Regelmäßige Prüfung
Mindestens einmal jährlich sollten eine Sicht- und Alarmprüfung durchgeführt werden. Die meisten Rauchmelder haben eine Taste, um eine Alarmprüfung durchzuführen. Achten Sie auch darauf, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind und das Gerät äußerlich unversehrt ist. Die Batterie muss spätestens gewechselt werden, wenn der Rauchmelder den erforderlichen Wechsel akustisch signalisiert. Bei Rauchmeldern mit direktem Stromanschluss entfällt der Batteriewechsel.
Abbildung: Eine regelmäßige Prüfung der Rauchmelder ist wichtig
(Foto: eobiont GmbH - www.rauchmelder-lebensretter.de - Alle Rechte vorbehalten)
Wo kann ich einen Rauchmelder kaufen?
Rauchmelder erhalten Sie im Fach- und Elektrohandel sowie im Internet.
Achten Sie darauf, dass der Rauchmelder die Norm DIN EN 14604 erfüllt.
Unterstützen Sie die Feuerwehr Hambach, indem Sie Ihren Rauchmelder über einen unserer Partnershops kaufen.
Dies geht z.B. über den folgenden Link vom Elektronikspezialisten Conrad.
Weitere Infos, wie Sie uns bei Ihren Online-Einkäufen unterstützen können finden Sie hier.
Quellen und weitere Informationen:
www.rauchmelder-lebensretter.de
Video: Von Drachen und Rauchmeldern (Quelle: eobiont GmbH - www.rauchmelder-lebensretter.de - Alle Rechte vorbehalten)